Was ist der Handwerkerbonus wirklich wert?

Stellen Sie sich vor, Sie lassen Ihre Heizung austauschen, die Dämmung verbessern oder die Küche sanieren - und am Ende des Jahres bekommen Sie bis zu 2.000 Euro zurück. Das klingt nach zu gut, um wahr zu sein? Doch genau das ist der Handwerkerbonus 2025: eine steuerliche Rückzahlung für Arbeiten an Ihrem Eigenheim, die Sie direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Im Jahr 2024 haben über 5,7 Millionen Haushalte in Deutschland diesen Bonus genutzt - und insgesamt 4,8 Milliarden Euro an Steuervergünstigungen erhalten. Das ist kein Kleingeld. Aber viele machen es falsch. Sie zahlen zu viel für Material, vergessen die Rechnungsaufschlüsselung oder verteilen die Kosten nicht strategisch über mehrere Jahre. Das kostet Geld - und zwar mehr als nötig.

Was genau kann man absetzen?

Der Handwerkerbonus funktioniert in zwei verschiedenen Sparten: haushaltsnahe Dienstleistungen und energetische Sanierungen. Beide haben unterschiedliche Regeln - und das ist entscheidend.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) zählen nur die Arbeitskosten. Das bedeutet: Wenn ein Handwerker Ihre Badewanne einbaut, Ihre Heizung repariert oder Ihre Fassade streicht, zählen nur die Stunden, die er gearbeitet hat - plus Fahrtkosten. Das Material, das er mitbringt - die Fliesen, die Dämmplatten, das Rohrmaterial - zählen nicht. Und das ist ein häufiger Fehler. Viele Kunden lassen sich von Handwerkern eine Pauschalrechnung ausstellen, wo alles zusammensteht. Dann gibt’s keine Absetzung.

Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr. Davon können Sie 20 Prozent absetzen. Maximal also 1.200 Euro pro Jahr.

Für energetische Sanierungen (§ 35c EStG) ist es anders: Hier zählen alle Kosten - Material, Arbeitslohn, sogar die Kosten für die Fachunternehmensbescheinigung. Das ist ein großer Vorteil. Die Förderung liegt bei 20 Prozent der Gesamtkosten, mit einer Obergrenze von 40.000 Euro insgesamt, verteilt auf drei Jahre. Das heißt: Wenn Sie 2025 20.000 Euro für neue Fenster und Dämmung ausgeben, können Sie 4.000 Euro absetzen - aber nur 1.400 Euro in diesem Jahr, 1.400 Euro im nächsten und 1.200 Euro im dritten Jahr. Die Aufteilung ist gesetzlich festgelegt. Wichtig: Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein und nach dem 31. Dezember 2019 begonnen worden sein.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Nicht alles, was im Haus passiert, zählt. Die Finanzämter sind streng. Hier eine klare Liste:

  • Ja: Heizung austauschen, Fenster einbauen, Dachdämmung, Außenwandisolierung, Fußbodenheizung, Sanitäranlagen, Elektroarbeiten in der Wohnung, Malerarbeiten, Türen austauschen, Treppen sanieren
  • Nein: Möbel kaufen, Küchengeräte (auch wenn sie eingebaut werden), Gartenarbeit, Rasenmähen, Reinigungsdienste, Arbeiten, die im Betrieb des Handwerkers stattfinden (z. B. Ihr Kühlschrank wird in der Werkstatt repariert)

Ein typischer Fall: Sie lassen Ihre Waschmaschine reparieren. Der Handwerker kommt vorbei, schaut nach, sagt, der Motor ist hin. Er tauscht ihn aus - und rechnet alles zusammen: Material 350 Euro, Arbeitszeit 2 Stunden à 80 Euro. Dann bekommen Sie nur 160 Euro absetzbar - nicht die 350 Euro für das neue Teil. Denn das ist Material. Das Finanzamt prüft genau, was auf der Rechnung steht. Und wenn da nicht klar getrennt ist, gibt’s keine Absetzung.

Die Rechnung ist Ihr wichtigstes Dokument

Ohne richtige Rechnung - kein Geld zurück. Das ist die einfache Wahrheit.

Die Rechnung muss drei Dinge enthalten:

  1. Getrennte Aufschlüsselung von Arbeitskosten und Materialkosten
  2. Die Steuernummer des Handwerkers (nicht nur die USt-IdNr.)
  3. Eine klare Beschreibung der geleisteten Arbeiten

Beispiel: Nicht „Sanierung Küche - 4.200 Euro“. Sondern: „Arbeitskosten: 2.500 Euro (Einbau Spüle, Anschluss Wasser, Elektroarbeiten). Materialkosten: 1.700 Euro (Spüle, Armaturen, Dichtungsmaterial).“

Und die Zahlung? Muss auf das Konto des Handwerkers gehen. Barzahlung? Nicht erlaubt. Keine Ausnahme. Selbst wenn der Handwerker sagt: „Machen wir bar, dann geben wir Ihnen 5 Prozent Rabatt.“ Nein. Dann verlieren Sie den Bonus. Das Finanzamt prüft die Überweisung. Und wenn da kein Eintrag steht, ist es wie nie passiert.

Ein echter Fall aus der Praxis: Ein Kunde zahlte 5.000 Euro für eine Dämmung bar - und bekam am Ende 0 Euro zurück. Der Handwerker hatte die Rechnung ordentlich gemacht - aber die Zahlung war bar. Keine Chance.

Haus mit Sanierungsarbeiten: linke Seite energetische Maßnahmen mit Material und Arbeit, rechte Seite haushaltsnahe Dienstleistungen mit nur Arbeitskosten.

Wie Sie bis zu 2.000 Euro statt nur 1.200 Euro bekommen

Die meisten denken: Ich kann maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen. Das stimmt - aber nur, wenn Sie die Kosten nicht strategisch verteilen.

Stellen Sie sich vor: Sie planen eine umfangreiche Sanierung mit 10.000 Euro Arbeitskosten. Wenn Sie alles in 2025 machen, bekommen Sie nur 1.200 Euro zurück. Aber wenn Sie 6.000 Euro in 2025 und 4.000 Euro in 2026 abrechnen, dann bekommen Sie 1.200 Euro + 800 Euro = 2.000 Euro zurück. Das ist ein Unterschied von 800 Euro - einfach durch Verschieben.

Das funktioniert nur, wenn die Arbeiten tatsächlich in zwei Jahren stattfinden. Sie können nicht einfach eine Rechnung für 2026 ausstellen, wenn die Arbeit 2025 erledigt wurde. Die Rechnungsdatum und die Ausführung müssen übereinstimmen. Aber Sie können den Vertrag für 2025 unterschreiben, die Arbeit im Herbst 2025 beginnen, und die letzte Zahlung und Rechnung erst im Januar 2026 ausstellen. Das ist legal - und wird oft genutzt.

Ein weiterer Trick: Wenn Sie 2025 mit der Sanierung beginnen, aber die Rechnung erst 2026 erhalten, zählt das als 2026. Das ist eine der wenigen Ausnahmen, wo das Datum der Rechnung entscheidet - nicht das Datum der Leistung.

Handwerkerbonus vs. KfW-Förderung: Was ist besser?

Viele Leute vergleichen den Handwerkerbonus mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“. Aber das ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen.

Der KfW-Kredit ist ein Zuschuss - also Geld, das Sie direkt vom Staat bekommen, ohne es zurückzuzahlen. Höchstens 20 Prozent der Kosten, bis zu 60.000 Euro. Aber: Sie brauchen einen Antrag vor der Baumaßnahme. Ein Gutachter muss kommen. Die Unterlagen sind komplex. Und es gibt Wartezeiten von bis zu 12 Wochen.

Der Handwerkerbonus ist einfacher: Kein Antrag vorher. Sie machen die Arbeit, zahlen die Rechnung, legen die Unterlagen bei der Steuererklärung bei. Fertig. Sie bekommen das Geld als Steuerrückerstattung - meist innerhalb von 8 Wochen.

Wann ist was besser?

  • Wenn Sie 15.000 Euro für Fenster und Dämmung ausgeben: Handwerkerbonus bringt 3.000 Euro (20 %), KfW bringt 3.000 Euro (20 %). Aber KfW braucht Antrag, Handwerkerbonus nicht. Dann ist Handwerkerbonus schneller und einfacher.
  • Wenn Sie 50.000 Euro sanieren: KfW zahlt 10.000 Euro, Handwerkerbonus nur 10.000 Euro (maximal 40.000 Euro Förderung). Hier ist KfW besser - aber nur, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Wichtig: Sie können beide kombinieren! KfW-Zuschuss + Handwerkerbonus. Das ist erlaubt. Aber nur, wenn die Kosten getrennt abgerechnet werden. Die Handwerkerrechnung muss klar zeigen, welche Teile für die KfW-Förderung gelten - und welche für den Steuerbonus.

Was viele vergessen: Mieter können auch mitmachen

Der Handwerkerbonus ist nicht nur für Eigenheimbesitzer. Auch Mieter können ihn nutzen - wenn sie die Sanierungskosten selbst tragen.

Beispiel: Sie mieten eine Wohnung, und der Vermieter lässt die Heizung austauschen. Sie zahlen keine Mietsteigerung, aber Sie übernehmen die Kosten für die neue Heizung - weil Sie es sich wünschen. Dann können Sie die Arbeitskosten absetzen. Die Rechnung muss auf Ihren Namen lauten. Und Sie müssen den Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie die Kosten übernommen haben.

Das ist selten - aber möglich. Und es lohnt sich. Ein Mieter in Berlin hat 2024 4.500 Euro für neue Fenster gezahlt - und bekam 900 Euro zurück. Ohne Vermieter zu fragen. Einfach über die Steuererklärung.

Banküberweisungsbeleg für Handwerkerbonus mit zugehörigen Rechnungen und Bestätigungen auf einem Tisch.

Was bringt’s wirklich? Ein Beispiel

Angenommen, Sie sanieren Ihr Haus 2025:

  • Neue Heizung: Arbeitskosten 5.000 Euro, Material 4.000 Euro
  • Dämmung der Außenwand: Arbeitskosten 3.000 Euro, Material 2.500 Euro
  • Neue Fenster: Arbeitskosten 4.000 Euro, Material 6.000 Euro

Das sind insgesamt 12.000 Euro Arbeitskosten und 12.500 Euro Material.

Jetzt rechnen wir:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (nur Arbeitskosten): 5.000 + 3.000 = 8.000 Euro → 20 % = 1.600 Euro → aber max. 1.200 Euro
  • Energetische Sanierung (Arbeit + Material): 5.000 + 4.000 + 3.000 + 2.500 + 4.000 + 6.000 = 24.500 Euro → 20 % = 4.900 Euro → aber nur 1.400 Euro im ersten Jahr (7 % von 20.000)

Warten Sie - das ist nicht so einfach. Die Heizung und Dämmung sind energetische Maßnahmen. Die Fenster auch. Aber die Heizung hat 5.000 Euro Arbeitskosten - das ist schon mehr als die 1.200 Euro Grenze für haushaltsnahe Dienstleistungen. Also: Die Heizung und Dämmung zählen als energetische Sanierung. Die Fenster auch. Alles zusammen: 24.500 Euro. Davon 20 % = 4.900 Euro. Aber Sie dürfen nur 1.400 Euro im ersten Jahr absetzen. Die restlichen 3.500 Euro verteilen Sie auf 2026 und 2027.

Das heißt: 2025: 1.400 Euro (energetisch) + 1.200 Euro (haushaltsnah) = 2.600 Euro zurück. Und das, obwohl Sie 24.500 Euro ausgegeben haben.

Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden

  • Fehler 1: Keine getrennte Rechnung. Lösung: Fragen Sie vorab: „Können Sie Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen?“
  • Fehler 2: Barzahlung. Lösung: Überweisen Sie immer per Lastschrift oder Überweisung. Sichern Sie sich den Kontoauszug.
  • Fehler 3: Arbeiten im Jahr 2025, aber Rechnung erst 2026. Lösung: Rechnungsdatum muss im gleichen Jahr liegen wie die Leistung - sonst zählt es als nächstes Jahr.
  • Fehler 4: Zu viel in einem Jahr. Lösung: Teilen Sie große Sanierungen über zwei Jahre. 6.000 Euro Arbeitskosten in 2025, Rest in 2026.
  • Fehler 5: Den Bonus vergessen. Lösung: Speichern Sie alle Rechnungen, Überweisungen und Bescheinigungen mindestens 10 Jahre.

Was kommt nach 2025?

Der Handwerkerbonus ist bis 2030 gesichert. Die Ampelkoalition hat das im Koalitionsvertrag festgelegt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass er abgeschafft wird. Im Gegenteil: Die Nutzung steigt jedes Jahr - 2024 war ein Rekordjahr mit 18,7 Prozent mehr Aufträgen im Handwerk.

Experten erwarten, dass die Förderung bis 2030 weiterhin bestehen bleibt. Vielleicht wird sie sogar ausgeweitet - etwa durch eine höhere Grenze für haushaltsnahe Dienstleistungen. Aber das ist Spekulation. Für jetzt gilt: Nutzen Sie den Bonus jetzt, solange er da ist.

Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, ist das nicht das Ende. Viele Ablehnungen sind fehlerhaft. Die häufigsten Gründe:

  • Rechnung nicht getrennt
  • Barzahlung
  • Arbeit wurde nicht im Haus ausgeführt
  • Rechnung nicht auf Ihren Namen

Wenn Sie alles richtig gemacht haben, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie:

  • Die Ablehnungsbescheid
  • Die Originalrechnung mit getrennter Aufschlüsselung
  • Den Kontoauszug mit Überweisung
  • Eine kurze Erklärung, warum Sie der Meinung sind, dass alles korrekt ist

Die Erfolgsquote bei Widersprüchen liegt bei über 60 Prozent - besonders, wenn die Rechnung sauber ist. Viele Finanzämter korrigieren ihren Fehler einfach, wenn man sie darauf hinweist.

Kann ich den Handwerkerbonus auch für meine Mietwohnung nutzen?

Ja, wenn Sie die Kosten selbst tragen - etwa weil Sie eine Sanierung veranlassen und der Vermieter die Kosten nicht übernimmt. Die Rechnung muss auf Ihren Namen lauten, und Sie brauchen eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie die Kosten bezahlt haben. Nur dann zählen die Arbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung.

Müssen die Handwerker eine Fachunternehmensbescheinigung ausstellen?

Nur bei energetischen Sanierungen (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung). Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Maßnahme den technischen Anforderungen entspricht. Für einfache Reparaturen wie eine kaputte Heizung oder eine neue Spüle reicht die normale Rechnung mit getrennter Aufschlüsselung.

Wie lange dauert es, bis das Geld zurückerstattet wird?

Im Durchschnitt 8,3 Wochen nach Einreichung der Steuererklärung. Wenn Sie die Erklärung elektronisch einreichen, kann es schneller gehen - manchmal schon nach 4 Wochen. Barzahlungen oder unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.

Kann ich den Bonus auch für einen Anbau nutzen?

Ja - aber nur, wenn der Anbau Teil des bestehenden Wohngebäudes ist und energetisch angeschlossen ist. Ein separater Gartenhaus-Anbau zählt nicht. Wenn Sie einen Anbau sanieren - etwa mit Dämmung oder neuen Fenstern -, dann zählen die Kosten als energetische Sanierung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich den Handwerkerbonus nicht nutze?

Sie verlieren den Bonus - und zwar dauerhaft. Es gibt keine Nachholmöglichkeit. Wenn Sie 2025 6.000 Euro Arbeitskosten haben und den Bonus nicht nutzen, können Sie diesen Betrag nicht in 2026 oder später nachträglich geltend machen. Der Bonus gilt nur für das Jahr, in dem die Arbeit ausgeführt und die Rechnung gestellt wurde.