Handwerkerkosten absetzen: So nutzt du deine Ausgaben für Steuern

Wenn du Handwerkerkosten, Ausgaben für Reparaturen, Wartung oder Modernisierung an deinem Wohnhaus oder deiner Wohnung gemacht hast, darfst du sie vom Finanzamt absetzen. Das ist kein Geheimtipp – es ist ein gesetzlich verankerter Anspruch. Viele Leute wissen nicht, dass nicht nur neue Fenster oder eine Heizung, sondern auch die Montage einer neuen Innentür, das Verlegen von Fußboden oder das Erneuern einer Fensterbank dazu zählen. Wichtig: Es geht nur um Arbeiten an deinem eigenen Zuhause, nicht um Neubauten. Und du musst die Rechnung vom Handwerker bekommen – mit genauer Aufschlüsselung von Material und Arbeitslohn.

Die Steuern, die du jährlich an das Finanzamt zahlst, kannst du reduzieren, wenn du bestimmte Haushaltskosten als Werbungskosten geltend machst. Du kannst bis zu 6.000 Euro pro Jahr an Handwerkerkosten absetzen – aber nur 20 Prozent davon, also maximal 1.200 Euro Steuerrückerstattung. Das klingt nach wenig, aber wenn du im letzten Jahr eine neue Tür, eine neue Badewanne und die Sanierung der Fensterbank gemacht hast, summiert sich das schnell. Die Rechnung muss vom Handwerker stammen, der auch die Mehrwertsteuer ausweist. Keine Privatperson, keine Baumarkt-Quittung. Und du musst die Zahlung über das Bankkonto tätigen – bar zahlen ist kein Nachweis. Die Sanierungskosten, die deine Immobilie energetisch oder technisch verbessern, wie neue Fenster, Dämmung oder eine moderne Heizung, zählen dazu – aber auch Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wohnungstür oder das Furnieren von Türen, wenn sie Teil der Instandhaltung sind.

Was viele vergessen: Du kannst Handwerkerkosten absetzen, egal ob du Eigentümer oder Mieter bist – solange du die Wohnung selbst bewohnst. Auch wenn du eine Eigentumswohnung hast und die Kosten über die WEG abgerechnet werden, kannst du deinen Anteil absetzen. Die Werbungskosten, die du für deine private Wohnung geltend machst, sind nicht mit beruflichen Ausgaben zu verwechseln. Du brauchst keine Nachweise für die Arbeitszeit des Handwerkers, aber du musst die Rechnung aufbewahren – mindestens zehn Jahre. Und du musst sie im Anhang N der Steuererklärung eintragen. Es gibt keine automatische Überprüfung – du musst es aktiv beantragen. Die meisten Leute verpassen das, weil sie denken, es sei zu kompliziert. Aber mit der richtigen Rechnung und einer klaren Aufstellung ist es einfach. Unten findest du Beiträge, die genau zeigen, welche Arbeiten zählen, wie du die Rechnung prüfst und wie du sie in deiner Steuererklärung richtig einträgst.

Handwerkerleistungen am Eigenheim: So nutzen Sie den Steuerbonus 2025 optimal

Lernen Sie, wie Sie den Handwerkerbonus 2025 optimal nutzen: Was absetzbar ist, wie Sie die Rechnung richtig erstellen lassen, warum Barzahlung verboten ist und wie Sie bis zu 2.000 Euro statt nur 1.200 Euro zurückbekommen.

27 Oktober 2025