Warum Ihre Nebenkosten wirklich Geld wert sind

Sie haben eine Wohnung gekauft, um sie zu vermieten, und die Notarkosten sowie die Grunderwerbsteuer saßen Sie noch nicht einmal im Blickfeld. Viele Investoren denken fälschlicherweise, diese Zahlungen wären einfach weggespuckt wie bei einem privaten Hauskauf. Bei einer vermieteten Immobilie sieht das Finanzamt das aber grundlegend anders. Diese Kosten dürfen Sie steuerlich geltend machen. Wenn Sie wissen, wie genau, senken Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn und verbessern Ihre Rendite sofort.

Kaufnebenkosten sind alle Ausgaben, die direkt mit dem Erwerb der immobilienspezifischen Vermögenswerte verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerprovisionen und Eintragungsgebühren im Grundbuch. Anders als bei Ihrer eigenen Wohnung zählen diese Posten hier zu den sogenannten Anschaffungskosten. Das ist der Schlüssel, den viele übersehen. Durch korrekte Erfassung erhöhen Sie den abzuschreibenden Betrag, was sich langfristig auf Ihr Konto auswirkt.

Was zählt überhaupt zu den abzugsfähigen Kosten?

Nicht jeder Beleg kommt in den Kasten. Es gibt klare Grenzen zwischen Kosten, die Sie sofort als Werbungskosten absetzen können, und solchen, die über Jahre laufen müssen. Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Strategie. Zinsen für die Finanzierung Ihrer Immobilie gelten beispielsweise immer als Werbungskosten und reduzieren Ihren steuerpflichtigen Einkommen sofort im laufenden Jahr. Das ist eine direkte Senkung Ihrer Steuerlast ohne Wartezeit.

Hingegen fallen die eigentlichen Nebenkosten beim Kauf unter die Anschaffungskosten. Dazu zählen konkret:

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland liegt dieser Satz aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Notar und Grundbuch: Die Beurkundung des Kaufvertrages und die folgende Eintragung kosten zwar Geld, steigern aber Ihren steuerlichen Abschreibungswert.
  • Maklerprovision: Falls der Käufer bezahlt werden muss, gehört dies ebenfalls dazu.

Ein häufiger Fehler ist es, diese Beträge getrennt zu betrachten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen sammeln. Das Finanzamt betrachtet das Baujahr der Immobilie als entscheidenden Faktor für die Geschwindigkeit, mit der Sie diesen Wert wieder schreiben können. Ohne diese Unterlagen riskieren Sie, dass Teile Ihrer Investitionskosten ungenutzt bleiben.

Die Abschreibungsraten im Detail

Das Herzstück der Steuerstrategie bei Vermietern ist die lineare Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt. Da das Gebäude einen begrenzten Lebensraum hat, dürfen Sie den Wert jährlich absinken lassen. Diese Methode verteilt den steuerlichen Vorteil über Jahrzehnte hinweg.

Für Gebäude bis einschließlich zum 31. Dezember 1924 beträgt die rate 2,5 % pro Jahr. Das bedeutet, Sie amortisieren den Aufwand innerhalb von 40 Jahren. Für alles, was nach 1925 gebaut wurde, gilt eine Rate von 2 % über 50 Jahre. Dieser Unterschied mag zunächst gering wirken, macht er bei großen Summen aber enorm viel aus. Nehmen wir an, Ihre Anschaffungskosten inklusive aller Nebenkosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Bei einer 2-%-Rate sparen Sie jährlich 6.000 Euro an Steuernachforderung. Bei 2,5 % sind es sogar 7.500 Euro.

Vergleich der Abschreibungsraten für verschiedene Immobilienarten
Baujahr der Immobilie Abschreibungssatz pro Jahr Dauer der Abschr.
Bis 31.12.1924 2,5 % 40 Jahre
Ab 01.01.1925 2,0 % 50 Jahre
Neubau (Sonderfall) +5 % (zusätzlich) Jahr 1 bis 4
Skulptur eines Hauses aus Holz umgeben von goldenen Wachstumsmustern.

Die Sonderabschreibung von fünf Prozent

Seit Anfang 2023 gibt es eine Zusatzregelung, die speziell neu geschaffene Mietwohnungen fördert. Private Investoren können unter bestimmten Bedingungen zusätzlich 5 % der Kosten im ersten bis vierten Jahr absetzen. Dies ist ein starkes Instrument für diejenigen, die in den Neubau oder umfassende Umwandlung investieren. Doch Vorsicht: Es gibt Haken an dieser Kette.

Diese zusätzliche Abschreibung setzt voraus, dass die Wohnung nach Fertigstellung mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet bleibt. Sie können sich nicht einfach das Geld nehmen und dann verkaufen oder selbst beziehen. Zudem gibt es eine Obergrenze für die Herstellungs- und Anschaffungskosten von 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wichtig ist auch, dass maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter absetzbar sind.

Obwohl diese Regelung attraktiv klingt, sollten Sie vorsichtig kalkulieren. In vielen Ballungszentren erreichen allein schon die reinen Baukosten die Grenze von 4.000 Euro pro Quadratmeter. Experten warnen davor, bei optimistischen Annahmen zu bleiben. Prüfen Sie vor der Investition genau, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sind. Wenn ja, kann dies Ihre Liquidität in den ersten vier Jahren spürbar entlasten.

Zusätzliche Werbungskosten, die oft vergessen werden

Neben den Kaufnebenkosten gibt es weitere Posten, die Ihre Steuerlast mindern können. Viele Vermieter wissen nicht, dass sie die Grundsteuer als Werbungskosten deklarieren dürfen, wenn der Mieter diese nicht bereits über die Nebenkostenabrechnung bezahlt. Das passiert oft bei längerem Leerstand. Auch Erhaltungsaufwendungen wie Dachreparaturen sind sofort abzusetzen, solange sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Anders verhält es sich mit Modernisierungen. Steigern Sie den Wert der Immobilie dauerhaft, zum Beispiel durch einen Ausbau des Dachgeschosses, gehören diese Kosten ebenfalls zu den Anschaffungskosten und unterliegen der langsamen Abschreibung. Eine wichtige Nuance für Eigentümergemeinschaften: Wenn Sie monatliche Vorschüsse für die Erhaltungsrücklage zahlen, können Sie diese als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Geld tatsächlich schon für das gemeinschaftliche Haus ausgegeben wurde.

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Ablauf in der Steuererklärung

Die praktische Umsetzung erfolgt über die Anlage V. Dort summiert man alle Mieteinnahmen eines Jahres. Davon zieht man die entstandenen Kosten ab. Die Summe der Ausgaben wird ermittelt und in Zeile 82 übertragen. Am Ende sind nur die verbleibenden Überschüsse einkommenssteuerpflichtig. Achten Sie darauf, dass der allgemeine Grundfreibetrag eingehalten wird. Für Alleinstehende beträgt er 10.347 Euro, für Zusammenveranlagte 20.694 Euro (Stand 2022). Dies ändert sich zwar regelmäßig, aber das Prinzip bleibt bestehen.

Beim Anfüllen der Formulierung hilft Geduld. Die Bearbeitungsdauer einer vollständigen Erklärung liegt bei erfahrenen Beratern bei drei bis fünf Stunden. Häufigste Fehler treten bei der Klassifizierung von Modernisierungsmaßnahmen auf. Etwa 37 % der Fälle scheitern daran, dass Erhaltungsfaktor falsch zugeordnet wurden. Achten Sie besonders darauf, ob der Nachweis der Vermietungsabsicht vorhanden ist, falls die Wohnung leer steht. Konkrete Beweise wie Inserate bei Portalen sind hier Gold wert.

Fazit zur Planung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, schauen Sie nicht nur auf den Brutto-Kaufpreis. Die versteckten Zahlen in den Nebenkosten sind genauso wichtig für Ihre Bilanz. Ein strukturierter Ansatz bringt Sicherheit vor dem Finanzamt. Nutzen Sie die Möglichkeiten der AfA voll aus. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell unterstützen. Denn wer seine Papiere ordentlich hält, profitiert am Ende vom Staat zurück.

Darf ich die Maklerprovision sofort absetzen?

Ja, die käuferseitige Maklerprovision ist Teil der Anschaffungskosten. Sie kann nicht sofort im Jahr der Zahlung komplett als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern muss über die lineare Abschreibung (AfA) verteilt werden. Dadurch erhöhen sich aber Ihre jährlichen Abschreibungen insgesamt.

Gibt es Fristen für die Geltendmachung der Kosten?

Sie müssen die Kosten im Jahr des Erwerbs erfassen, damit sie als Anschaffungskosten zählen. Sobald das Objekt vermietet wird, beginnt die Berechnung der Abschreibung. Verpassen Sie keine Fristen bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung, um Rückzahlungen nicht unnötig hinauszuzögern.

Wie hoch ist die maximale Abschreibung bei Neubauten?

Bei Neubauten können Sie unter speziellen Bedingungen die reguläre AfA plus eine Sonderabschreibung von 5 % nutzen. Dies ist auf Kosten bis zu 4.000 Euro pro Quadratmeter begrenzt und erfordert eine Mindestvermietung von zehn Jahren.

Sind Reparaturen an der Immobilie abzugsfähig?

Ja, aber unterschiedlich behandelt. Instandhaltungsmaßnahmen, die den Zustand wiederherstellen, sind sofort abzugsfähig. Modernisierungen, die den Wert steigern, fließen in die Anschaffungskosten ein und werden über die Jahre abgeschrieben.

Was passiert, wenn die Wohnung leersteht?

Auch bei Leerstand können Nebenkosten geltend gemacht werden. Entscheidend ist der Nachweis der Vermietungsabsicht, etwa durch Inserate oder Besichtigungstermine. Ohne diesen Nachweis könnte das Finanzamt die Kosten kürzen.