Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bauen oder renovieren, helfen Freunde, Familie oder Nachbarn oft mit. Ein paar Stunden beim Verlegen der Fliesen, beim Auftragen des Putzes oder beim Montieren der Dachsparren - das klingt wie eine einfache Gefälligkeit. Doch was passiert, wenn jemand sich auf Ihrer Baustelle das Bein bricht? Wer zahlt die Operation, die Reha oder den behindertengerechten Umbau? Die Antwort ist einfach: Bauhelferversicherung. Und sie ist nicht freiwillig - sie ist Pflicht.
Warum Sie keine Baustelle ohne Versicherung starten dürfen
Jeder, der privat baut - also nicht als Gewerbetreibender, sondern als Eigentümer - wird rechtlich zum sogenannten „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“. Das ist kein juristischer Trick, sondern ein Gesetz aus dem Sozialgesetzbuch VII, das seit 1997 gilt. Und dieses Gesetz sagt klar: Wer Helfer auf seiner Baustelle beschäftigt, muss sie versichern. Das gilt egal, ob die Helfer Geld bekommen oder nur Kaffee und Schnitzel als Dankeschön erhalten. Selbst wenn jemand nur zwei Stunden am Tag für drei Tage mit anpackt - wenn die Gesamtzeit 40 Stunden überschreitet, müssen Sie sie anmelden.Die BG Bau, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, ist die einzige Stelle, die diese Versicherung ausstellt. Sie ist nicht wie eine normale Versicherung, die man einfach online abschließt. Sie ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Und wenn Sie sie nicht abschließen, riskieren Sie nicht nur, dass ein verunfallter Helfer Sie auf Schadensersatz verklagt - Sie riskieren auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro pro nicht angemeldetem Helfer. Das hat die BG Bau seit 2023 konsequent durchgesetzt. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 stiegen die Bußgelder um 23,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
Was die gesetzliche Bauhelferversicherung wirklich abdeckt
Die BG Bau bietet einen grundlegenden Schutz. Sie zahlt die medizinische Versorgung - also Operationen, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie. Sie übernimmt auch die Kosten für den Weg zur Baustelle und zurück, wenn der Unfall direkt davor oder danach passiert. Aber hier kommt der entscheidende Punkt: Sie zahlt nicht für Schäden, die nicht medizinisch sind.Stellen Sie sich vor: Ein Helfer stürzt von der Leiter, bricht sich das Bein und kann danach nicht mehr treppensteigen. Die BG Bau zahlt die OP und die Reha. Aber wenn er sein Haus wegen der Behinderung umbauen muss - eine Treppenliftanlage, breitere Türen, eine ebenerdige Dusche - dann zahlt die Versicherung nichts dafür. Diese Kosten bleiben bei Ihnen hängen. Ein realer Fall aus dem Jahr 2023: Ein Nachbar half beim Dachstuhl montieren, verletzte sich schwer und musste sein Haus um 18.500 Euro umbauen. Die BG Bau übernahm die medizinischen Kosten. Der Bauherr musste die Umbaukosten selbst tragen.
Die Deckungssumme der gesetzlichen Versicherung ist begrenzt. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen von mehr als 1 % Invalidität bleibt oft eine Lücke von mehr als 100.000 Euro. Die BG Bau selbst erkennt das an: Sie plant bis 2024 eine Erhöhung der Mindestdeckungssummen um 15 %. Aber bis dahin bleibt die Lücke groß.
Die Kosten - und wie sie berechnet werden
Die Versicherungsbeiträge sind nicht pauschal. Sie hängen von der Anzahl der Helferstunden ab. Pro Stunde und pro Helfer zahlen Sie zwischen 1,80 und 2,10 Euro - je nach Bundesland. Das klingt günstig. Aber rechnen Sie mal nach: Wenn Sie drei Helfer acht Stunden pro Tag für zehn Tage beschäftigen, sind das 240 Stunden. Bei 2 Euro pro Stunde sind das 480 Euro. Und das ist nur die gesetzliche Versicherung.Die Abrechnung erfolgt erst nach Baufertigstellung. Sie melden die Helfer vorher an, aber die Rechnung kommt erst, wenn das Haus steht. Das ist ein Problem für viele: Sie wissen vorab nicht, wie viel es kostet. Einige Helfer haben sich beschwert, dass sie erst nach sechs Monaten eine Rechnung bekamen - und plötzlich 87 Euro fällig waren, obwohl sie vorher nichts davon wussten. Die BG Bau hat deshalb 2023 ein neues Online-Portal eingeführt, das die Anmeldung in 15 Minuten erledigt. Aber die Abrechnung bleibt unklar.
Wann ist eine private Zusatzversicherung nötig?
Viele Bauherren denken: „Ich melde die Helfer an, das reicht.“ Aber 68 % der privaten Bauherren, die in einer Umfrage von HausbauWiki.de befragt wurden, sagen: „Die gesetzliche Versicherung reicht nicht aus.“Private Anbieter wie R+V, Allianz oder AXA bieten Zusatzversicherungen an. Die kosten meist zwischen 100 und 300 Euro pro Projekt - je nach Deckung. Was sie bieten: Eine einmalige Kapitalleistung ab 1 % Invalidität. Das bedeutet: Wenn ein Helfer dauerhaft beeinträchtigt ist, bekommt er oder seine Familie eine Geldsumme - oft zwischen 25.000 und 100.000 Euro. Diese Summe kann für Umbauten, Hilfsmittel oder den Verlust des Einkommens verwendet werden. Die private Versicherung zahlt also nicht nur für medizinische Behandlung, sondern für die Folgen des Unfalls.
Ein Vergleich: Die BG Bau zahlt 50.000 Euro für eine schwere Verletzung. Eine private Zusatzversicherung zahlt zusätzlich 75.000 Euro. Insgesamt: 125.000 Euro. Das ist der Unterschied zwischen einem finanziellen Risiko und einer abgesicherten Lösung. Experten wie Dr. Thomas Müller von der Universität Hohenheim sagen: „Bei einem durchschnittlichen Schadensfall von 150.000 Euro ist die gesetzliche Versicherung nicht ausreichend.“
Wie Sie richtig anmelden - Schritt für Schritt
1. Listen Sie alle Helfer auf: Namen, Anschrift, geschätzte Arbeitsstunden. Keine Schätzung? Dann schreiben Sie „ca. 20 h“ - besser als gar nichts. 2. Geht es über 40 Stunden pro Helfer? Dann müssen Sie die BG Bau anmelden. Bei weniger als 40 Stunden reicht die Unfallkasse der öffentlichen Hand - aber nur, wenn es wirklich kurze, spontane Hilfe ist. Ein Vormittag beim Streichen? Das geht. Zwei Tage Dachrinnen montieren? Das ist Pflichtversicherung. 3. Registrieren Sie sich auf bgbau.de: Klicken Sie auf „Privatpersonen“ und dann auf „Bauhelfer anmelden“. Sie brauchen nur einen Computer, eine E-Mail und die Daten der Helfer. 4. Senden Sie die Anmeldung mindestens eine Woche vor Arbeitsbeginn ab. Die Bearbeitung dauert maximal 24 Stunden. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail. 5. Behalten Sie die Bestätigung: Falls die BG Bau später nachfragt, brauchen Sie den Nachweis. Ohne ihn ist es ein Verstoß.Ein Tipp von erfahrenen Bauherren: Machen Sie eine Liste mit den Helfern und den Stunden, die sie geleistet haben. Notieren Sie Datum, Aufgabe und Dauer. Das hilft bei der späteren Abrechnung - und bei Streitigkeiten.
Was Sie nicht vergessen dürfen
- Keine „Gefälligkeiten“ über 40 Stunden: Ein Nachbar, der jeden Samstag drei Stunden hilft? Nach 14 Wochen sind das 42 Stunden. Jetzt müssen Sie anmelden. - Keine „Hilfe“ von Kindern unter 16: Kinder dürfen auf Baustellen nicht arbeiten - auch nicht als „Helfer“. Das ist nicht nur versicherungsrechtlich problematisch, sondern auch strafbar. - Keine Selbstversicherung: Sie selbst, als Bauherr, sind nicht durch die Bauhelferversicherung abgesichert. Wenn Sie sich verletzen, brauchen Sie eine private Unfallversicherung - oder Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Die Bauhelferversicherung schützt nur andere. - Keine „Ich hab’s vergessen“-Entschuldigung: Die BG Bau prüft seit 2023 systematisch 15 % aller Bauvorhaben. Wenn Sie nicht angemeldet haben, werden Sie erwischt.Was kommt als Nächstes?
Die BG Bau plant, ihre Anmeldesysteme mit den kommunalen Bauämtern zu verknüpfen. Das bedeutet: Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird das Amt automatisch prüfen, ob die Helfer angemeldet sind. Wer nicht angemeldet hat, bekommt keine Baugenehmigung. Das wird die Einhaltung noch strenger machen.Die Zahl der privaten Bauvorhaben mit Eigenleistung steigt. 2022 wurden 185.000 Projekte in Deutschland durchgeführt. 78 % davon nutzten die BG Bau-Versicherung. Aber nur 41 % der Bauherren hatten eine private Zusatzversicherung. Prognosen sagen: Bis 2025 wird dieser Anteil auf 58 % steigen. Die Leute lernen: Die Pflichtversicherung reicht nicht.
Die Verbraucherzentrale warnt vor Überversicherung. Aber die Realität zeigt: Wer nur die gesetzliche Versicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Und die sind oft höher als die gesamte Versicherungsprämie.
Die Bauhelferversicherung ist kein Luxus. Sie ist ein Schutz - für Ihre Helfer und für Sie. Aber sie ist nur der Anfang. Die richtige Absicherung beginnt mit der Pflichtversicherung und endet mit der privaten Zusatzversicherung.
Muss ich meine Kinder anmelden, wenn sie mir auf der Baustelle helfen?
Nein. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht als Helfer auf Baustellen tätig sein - auch nicht als „Hilfskraft“ oder „Mitmacher“. Das ist gesetzlich verboten. Selbst wenn sie nur ein paar Eimer Sand tragen, gilt das als Beschäftigung. Sie riskieren nicht nur die Versicherung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Kinder dürfen nur als Zuschauer auf der Baustelle sein - und nur, wenn die Gefahrenbereiche abgesperrt sind.
Kann ich die Bauhelferversicherung auch für meine Nachbarn abschließen, die mir nur einmal helfen?
Ja - aber nur, wenn die Gesamtzeit pro Person 40 Stunden überschreitet. Wenn ein Nachbar Ihnen einmal für vier Stunden beim Verlegen der Fliesen hilft, ist das keine Meldepflicht. Aber wenn er über mehrere Wochen immer wieder aushilft und die Summe 40 Stunden erreicht, müssen Sie ihn anmelden. Es zählt die Gesamtzeit - nicht die Anzahl der Einsätze.
Was passiert, wenn ich die Helfer nicht anmelden und sie sich verletzen?
Sie riskieren zwei Dinge: Erstens ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro pro nicht angemeldetem Helfer. Zweitens: Wenn der Helfer verletzt ist, kann er Sie auf Schadensersatz verklagen - für medizinische Kosten, Schmerzensgeld, Einkommensverlust und Umbaukosten. Die gesetzliche Versicherung zahlt dann nicht. Sie zahlen selbst - und das kann leicht 100.000 Euro oder mehr kosten. Die BG Bau prüft systematisch Bauvorhaben. Es ist kein Risiko, das sich lohnt.
Wie teuer ist eine private Zusatzversicherung?
Eine private Zusatzversicherung kostet zwischen 100 und 300 Euro pro Projekt - je nach Deckungssumme. Für ein kleines Projekt mit drei Helfern und 50 Stunden Arbeitszeit liegt der Preis meist bei 150 Euro. Die Versicherung zahlt ab 1 % Invalidität eine einmalige Summe - oft 25.000 bis 100.000 Euro. Das ist viel günstiger als die Kosten eines schweren Unfalls. Viele Anbieter wie R+V oder Allianz bieten Pakete speziell für Eigenheimbauer an.
Ich baue nur eine Terrasse - brauche ich trotzdem eine Versicherung?
Ja - wenn jemand mehr als 40 Stunden mitarbeitet. Auch bei kleinen Projekten wie Terrassen, Carports oder Gartenhäusern gilt die Meldepflicht. Wenn Sie drei Helfer acht Stunden pro Tag für sechs Tage beschäftigen, sind das 144 Stunden. Das ist weit über der Grenze. Die BG Bau prüft nicht nur große Neubauten - sie prüft alle Bauvorhaben. Auch kleine Arbeiten können zu schweren Unfällen führen - etwa durch Stürze von Leitern oder verletzte Hände mit Bohrmaschinen.
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