Wenn Sie in Ihrem Eigenheim renovieren, reparieren oder modernisieren, können Sie bis zu 1.200 Euro Steuern sparen - vorausgesetzt, Sie machen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen richtig geltend. Viele Hausbesitzer in Deutschland nutzen diese Regelung nicht, weil sie glauben, sie sei kompliziert oder gelte nicht für sie. Dabei ist sie einfach, wenn man die Regeln kennt. Und sie ist aktuell so gut wie nie: Im Jahr 2025 und 2026 bleibt sie unverändert, mit einer Obergrenze von 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr. Das bedeutet: Wer 6.000 Euro an Handwerkerkosten ausgibt, bekommt 20 Prozent davon als Steuerrückerstattung - also 1.200 Euro zurück. Kein anderer Steuervorteil für Hausbesitzer ist so direkt und berechenbar.
Was genau zählt als Handwerkerleistung?
Nicht jede Reparatur im Haus zählt. Der Bonus gilt nur für Arbeiten, die im selbst genutzten Wohnraum erbracht werden. Das schließt Wohnungen, Einfamilienhäuser und auch Ferienwohnungen in Deutschland ein - solange Sie dort wohnen. Neubauten fallen nicht darunter. Auch nur Materialkosten sind nicht absetzbar. Es geht nur um die Arbeitskosten - also die Löhne, die der Handwerker für seine Arbeit verlangt.
Beispiele für förderfähige Leistungen:
- Fenster- und Türtausch
- Dachsanierung oder -deckung
- Fassadenisolierung
- Heizungswartung oder -austausch
- Sanierung des Badezimmers (z. B. neue Fliesen, Badewanne, Armaturen)
- Elektrische Installationen (z. B. neue Steckdosen, Lichtschalter)
- Reparatur von Waschmaschine, Spülmaschine oder Kühlschrank, wenn sie fest verbaut sind
- Erweiterung des Wohnraums (z. B. Anbau einer Terrasse mit festem Fundament)
Was nicht zählt? Die Reinigung des Gartens, das Malern eines Zauns, die Reparatur einer Garage, die nicht zum Wohnhaus gehört, oder die Anschaffung von Möbeln. Auch wenn Sie selbst Hand anlegen, gibt es keinen Bonus - es muss ein professioneller Handwerker sein, der die Rechnung ausstellt.
Wie hoch ist der Bonus wirklich?
Die Rechnung ist einfach: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 6.000 Euro pro Jahr. Das ergibt 1.200 Euro als Höchstbetrag. Aber Sie müssen nicht die volle Summe ausgeben, um zu profitieren. Selbst bei 2.000 Euro Arbeitskosten bekommen Sie 400 Euro zurück. Das ist mehr als bei vielen anderen Förderungen.
Ein konkretes Beispiel: Sie lassen Ihre Fenster austauschen (3.200 Euro Arbeitskosten), die Heizung warten (400 Euro) und das Bad sanieren (1.500 Euro). Insgesamt sind das 5.100 Euro Arbeitskosten. 20 Prozent davon sind 1.020 Euro - und das ist Ihr Bonus. Die Materialkosten für die Fenster (z. B. 5.000 Euro) zählen nicht. Nur die Arbeit.
Wichtig: Wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam veranlagt werden, gilt der Bonus nur einmal für den gesamten Haushalt. Sie können nicht zwei Mal 1.200 Euro bekommen. Auch wenn Sie zwei Häuser haben, zählt nur die Hauptwohnung.
Wie funktioniert die Rechnungsstellung?
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Die Rechnung muss klar trennen: Arbeitskosten vs. Materialkosten. Wenn der Handwerker nur einen Gesamtbetrag aufschreibt, lehnt das Finanzamt die Rechnung ab. Das passiert in über 30 Prozent der Fälle, wie die Finanzverwaltung Baden-Württemberg 2025 dokumentiert hat.
Einige Handwerker tun das automatisch - besonders größere Betriebe. Aber viele kleine Handwerker, besonders aus dem ländlichen Raum, schreiben nur einen Gesamtpreis. Fragen Sie deshalb vorab: „Können Sie die Arbeits- und Materialkosten separat ausweisen?“ Wenn nicht, bitten Sie um eine zweite Rechnung. Einige Handwerker stellen dann eine separate Arbeitsrechnung aus.
Ein typischer Fehler: Ein Hausbesitzer aus Münster ließ 2024 eine neue Heizung einbauen. Die Rechnung enthielt 12.000 Euro Gesamtkosten - 8.000 Euro Material, 4.000 Euro Arbeit. Er reichte alles ein. Das Finanzgericht Münster lehnte ab: Nur die 4.000 Euro Arbeit wären absetzbar gewesen. Er verlor 800 Euro Bonus.
Zahlung muss per Überweisung erfolgen
Barzahlung? Vergessen. Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die nachweisbar sind. Das heißt: Überweisung, Lastschrift, EC-Karte. Jede Barzahlung - egal ob 50 oder 5.000 Euro - wird nicht anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 klar entschieden.
Wenn Sie den Handwerker bezahlen, achten Sie darauf:
- Die Zahlung geht auf das Geschäftskonto des Handwerkers
- Der Verwendungszweck enthält Ihre Adresse oder Rechnungsnummer
- Sie behalten den Überweisungsbeleg
Wenn Sie die Rechnung mit EC-Karte bezahlen, speichern Sie den Kassenbon. Bei Überweisung speichern Sie den Kontoauszug. Ohne Nachweis gibt es keinen Bonus.
Wie stellen Sie den Bonus in der Steuererklärung an?
Der Bonus wird im Anlage AUS (Außergewöhnliche Belastungen) Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort finden Sie die Zeile „Handwerkerleistungen“. Tragen Sie dort die gesamten Arbeitskosten ein, die Sie im Jahr 2025 bezahlt haben. Das Finanzamt rechnet dann automatisch die 20 Prozent aus.
Wichtig: Sie brauchen die Rechnungskopie nicht im Original einzureichen - aber Sie müssen sie mindestens sechs Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern. Wer sie wegwirft, verliert den Anspruch.
Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei durchschnittlich 8,3 Wochen (Stand Januar 2026). Wenn Sie im März 2026 Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie den Bonus ab Ende Mai erwarten.
Was ist der Unterschied zu anderen Förderungen?
Viele verwechseln den Handwerkerbonus mit anderen steuerlichen Vorteilen. Hier die klare Abgrenzung:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzen, Babysitting, Gartenpflege): Hier können Sie 20 Prozent von bis zu 4.000 Euro absetzen - also maximal 800 Euro. Aber nur, wenn die Leistung im Haushalt erbracht wird. Der Handwerkerbonus ist für bauliche Arbeiten.
- Energetische Sanierung (z. B. Dämmung, neue Heizung, Solaranlage): Hier können Sie 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Gesamtkosten (Material + Arbeit) absetzen - also bis zu 40.000 Euro. Aber die Förderung läuft über drei Jahre, und die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein. Der Handwerkerbonus ist schneller und einfacher.
Der Handwerkerbonus ist also die einfachste, schnellste und am häufigsten genutzte Form der Steuererleichterung für Hausbesitzer. 68 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland nutzen ihn laut dem Deutschen Handwerkskammertag. Die größten Vorteile: Kein Antrag, keine Vorauszahlung, keine Behördenprüfung vorab - nur eine korrekte Rechnung und eine ordentliche Steuererklärung.
Was passiert, wenn Sie es falsch machen?
Die häufigsten Fehler sind:
- Keine Trennung von Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung
- Barzahlung statt Überweisung
- Rechnung nicht aufbewahrt
- Materialkosten mit abgesetzt
- Rechnung für Neubau eingereicht
Ein Nutzer auf Reddit berichtete 2025: „Habe 980 Euro zurückbekommen - aber erst nach zweimaliger Rückfrage, weil die Arbeitskosten nicht separat standen.“ Solche Geschichten sind keine Ausnahme. Laut einer Analyse der Finanzverwaltung sind 32 Prozent aller Ablehnungen auf fehlende Trennung zurückzuführen.
Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt? Ein Einspruch ist möglich. Aber nur, wenn Sie die Unterlagen haben. Ohne Rechnungskopie und Überweisungsbeleg ist kein Erfolg möglich.
Wer profitiert am meisten?
Die meisten Nutzer haben ein Nettojahreseinkommen zwischen 45.000 und 75.000 Euro. Sie nutzen den Bonus, weil sie Renovierungen planen, aber nicht über große Rücklagen verfügen. Der durchschnittliche Bonus liegt bei 920 Euro pro Jahr. Die größten Einzelposten sind:
- Fenster- und Türtausch: 28 Prozent der genutzten Boni
- Dach- und Fassadensanierung: 24 Prozent
- Heizungswartung: 19 Prozent
Das heißt: Wer seine Fenster austauscht, hat die höchste Chance, den vollen Bonus zu bekommen. Auch die Heizungswartung ist eine der häufigsten und einfachsten Maßnahmen - sie kostet oft nur 300-500 Euro, aber bringt immerhin 60-100 Euro zurück.
Was kommt in Zukunft?
Für 2026 ist keine Änderung geplant. Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2025 bestätigt: Der Handwerkerbonus bleibt bis mindestens 2028 unverändert. Die Inflation hat zwar die Handwerkerpreise gesteigert, aber die Obergrenze von 6.000 Euro bleibt. Der Deutsche Mieterbund fordert eine Anhebung, aber das Finanzministerium sieht keinen Anlass - die Regelung sei bewusst als pauschale Begünstigung konzipiert.
Langfristig wird die Förderung aber wahrscheinlich auf Energieeffizienz ausgerichtet. Die Bertelsmann-Stiftung prognostiziert, dass der Handwerkerbonus in den kommenden Jahren schrittweise durch die energetische Sanierungsförderung abgelöst wird. Aber bis dahin: Nutzen Sie ihn jetzt. Es ist der einfachste Weg, Geld aus der Steuer zurückzuholen - und gleichzeitig Ihr Zuhause aufzuwerten.
Checkliste für den erfolgreichen Bonus
- Prüfen: Ist die Maßnahme in einem selbst genutzten Wohnraum? (Ja? Dann passt es.)
- Fragen: Lässt sich die Rechnung in Arbeits- und Materialkosten trennen? (Wenn nein, bitten Sie um neue Rechnung.)
- Zahlen: Nur per Überweisung, Lastschrift oder EC-Karte. Keine Barzahlung!
- Sichern: Rechnungskopie und Zahlungsnachweis mindestens 6 Jahre aufbewahren.
- Eintragen: Arbeitskosten in Anlage AUS der Steuererklärung eintragen.
- Warten: Bis zu 8,3 Wochen Bearbeitungszeit - dann kommt das Geld.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, haben Sie alles richtig gemacht. Der Bonus ist kein Geheimtipp - er ist ein Recht. Und Sie haben es verdient, es einzufordern.
Kommentare
Jakob Wenzer
Februar 7, 2026Endlich mal was Praktisches! 😍 Hab meine Fenster letztes Jahr austauschen lassen und krieg 800€ zurück - total verrückt, wie einfach das ist! 🤯
Schreibe einen Kommentar