Stellen Sie sich vor: Jeden Abend um 20 Uhr dröhnt Musik aus der Wohnung unter Ihnen, und der Geruch von gebratenem Fisch zieht durch den Treppenhaus. Sie haben schon mehrfach freundlich geklopft - nichts ändert sich. Was jetzt? Können Sie das von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterbinden lassen? Oder müssen Sie selbst vor Gericht ziehen? Viele Eigentümer sind verwirrt, wenn es um Lärm und Gerüche geht. Die Wahrheit ist: Die WEG kann nicht einfach alles verbieten. Es gibt klare Regeln, und wer sie kennt, hat die Oberhand.
Was darf man tolerieren - und was nicht?
Nicht jeder Laut oder Geruch ist rechtlich relevant. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutlich gesagt: Sie müssen geringfügige Störungen hinnehmen. Das ist Teil des Zusammenlebens in einer WEG. Ein Kind, das im Wohnzimmer spielt, ein Hund, der ab und zu bellt, oder der Duft von frisch gebackenem Brot - das gehört dazu. Aber wenn jemand jeden Tag von 22 bis 6 Uhr mit lauter Musik auftrumpft, oder ein Exhaustor im Keller so stark riecht, dass Sie in Ihrer Wohnung nicht mehr lüften können, dann ist das kein normaler Nachteil mehr. Das ist eine rechtswidrige Beeinträchtigung.Entscheidend ist: Es geht nicht um Ihre persönliche Empfindlichkeit. Wenn Sie empfindlich gegen Zwiebelgeruch sind, aber Ihr Nachbar nur einmal pro Woche Kohl kocht - kein Problem. Aber wenn jemand regelmäßig stark riechende Chemikalien im Keller lagert, oder eine Heizungsanlage so laut ist, dass Sie nicht mehr schlafen können - dann ist das messbar, nachweisbar und unzumutbar.
Die WEG kann nicht für Ihre Nachbarn einspringen
Das ist der wichtigste Punkt, den fast jeder missversteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht einfach einen Beschluss fassen, der verbietet, dass jemand in seiner Wohnung laut ist oder riecht. Der BGH hat das im Januar 2020 endgültig geklärt: Ein Anspruch auf Unterlassung von Lärm oder Geruch, der von einem anderen Wohnungseigentümer oder Mieter ausgeht, bleibt immer individuell. Die WEG kann diesen Anspruch nicht für Sie übernehmen.Das bedeutet: Selbst wenn 20 von 25 Eigentümern in der Versammlung beschließen, dass „Lärm von unten nicht mehr toleriert wird“, ist dieser Beschluss rechtlich wertlos, wenn es um die Wohnung unter Ihnen geht. Die WEG hat nur die Befugnis, Störungen am Gemeinschaftseigentum zu bekämpfen - also etwa wenn jemand den Flur mit Möbeln zustellt oder die Fassade beschädigt. Aber nicht, wenn jemand in seiner eigenen Wohnung Musik aufdreht.
Ein Beispiel: Eine Eigentümerin in München hatte Probleme mit einer Wohnung, die an Medizintouristen vermietet war. Die Versammlung beschloss 2014, den Unterlassungsanspruch gemeinschaftlich zu führen. Der BGH hob diesen Beschluss auf. Der Anspruch blieb bei ihr - und nur bei ihr.
Ihre Rechte - und wie Sie sie durchsetzen
Wenn Sie betroffen sind, haben Sie zwei Wege: Erstens, die Abmahnung. Zweitens, die Klage. Beides geht nur über Sie - nicht über die WEG.Schritt 1: Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie genau, wann, wie oft und wie stark die Störung ist. Schreiben Sie auf: „Am 3.12.2025, 22:15 Uhr, Dauer 45 Minuten, Musik mit Bass, messbar über 65 dB.“ Nehmen Sie Fotos von Gerüchen auf - etwa von offenen Abfallbehältern oder verschmutzten Lüftungsschächten. Zeugen sind wichtig: Ein Nachbar, der das Gleiche erlebt, kann eine Aussage abgeben. Ohne Dokumentation ist kein Gerichtsverfahren erfolgreich.
Schritt 2: Schreiben Sie eine Abmahnung. Der Verwalter der WEG kann das für Sie tun. Die Abmahnung muss konkret sein: „Sie verursachen ab 22 Uhr lauten Lärm durch Musik. Das verstößt gegen § 14 Nr. 1 WEG.“ Geben Sie eine Frist - zum Beispiel 14 Tage. Wenn nichts passiert, geht es weiter.
Schritt 3: Klagen Sie selbst. Sie können nach § 1004 BGB eine Unterlassungsklage einreichen. Das kostet zwischen 3.500 und 6.000 Euro, aber in mehr als der Hälfte der Fälle wird der Fall vor dem ersten Gerichtstermin beigelegt, weil der Beklagte merkt, dass Sie ernst machen. Wichtig: Der Klageantrag muss präzise formuliert sein. „Stellen Sie den Lärm komplett ein“ - das ist zu vage. Besser: „Unterlassen Sie es, zwischen 22 und 6 Uhr Musik mit einer Lautstärke von mehr als 55 dB zu spielen.“
Was hilft wirklich - und was nicht
Viele Eigentümer hoffen auf technische Lösungen. Schallschutzmatte für den Boden? Ja, das hilft bei Trittschall. Geruchsabsorber im Keller? Funktioniert bei leichten Gerüchen. Aber wenn jemand absichtlich stört - dann ist Technik kein Ersatz für Recht.Neue Lösungen gibt es aber auch: Die Muster-Wohnungsordnung, die der Haus & Grund Verband im März 2023 aktualisiert hat, enthält jetzt klare Grenzwerte für Lärm und Gerüche. 87 % der neu gegründeten WEGs nutzen diese schon. Sie können sie als Orientierung nutzen, wenn Sie mit Ihrem Verwalter sprechen.
Im Jahr 2025 soll die DIN-Norm 4109-2 kommen - sie wird erstmals messbare Grenzwerte für Geruchsemissionen in Wohngebäuden festlegen. Das wird die Rechtsprechung deutlich erleichtern. Bis dahin bleibt: Dokumentation ist König.
Wie viel kostet es - und lohnt es sich?
Ein WEG-Anwalt verlangt zwischen 220 und 280 Euro pro Stunde. Die Kosten für eine Unterlassungsklage liegen meist bei 4.500 Euro. Aber: In 50 % der Fälle wird der Streit vor Gericht beigelegt - oft schon nach der ersten Abmahnung. Das bedeutet: Sie zahlen nur die Anwaltskosten für die Abmahnung - etwa 500 bis 800 Euro - und sparen sich den ganzen Prozess.Wenn Sie die Belästigung nicht bekämpfen, verlieren Sie mehr als nur Ruhe. Der Wert Ihrer Wohnung sinkt. Wer will schon in einer Wohnung wohnen, wo man nachts nicht schlafen kann? Ein Gerichtsurteil, das Ihre Rechte bestätigt, erhöht den Wert - und schützt auch Ihre Nachbarn, die vielleicht später dieselbe Situation erleben.
Was kommt als Nächstes?
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novelle des WEG, die klar zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Ansprüchen trennt - genau wie der BGH es schon tut. Der Entwurf vom Februar 2025 sieht vor, dass nur noch Ansprüche, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, von der WEG geltend gemacht werden dürfen. Das ist eine gute Entwicklung. Es bringt Klarheit.Und trotzdem: Die Hauptlast bleibt bei Ihnen. Die WEG kann nicht Ihr Polizist sein. Sie müssen aktiv werden - mit Dokumentation, mit Abmahnung, mit Klage. Wer wartet, verliert. Wer handelt, schützt nicht nur sich - sondern auch die Ordnung in der gesamten Gemeinschaft.
Kann die WEG einen Beschluss fassen, der Lärm von Nachbarn verbietet?
Nein. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann keine Beschlüsse fassen, die Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch andere Eigentümer oder Mieter verbieten. Solche Ansprüche sind individuell und können nur vom betroffenen Eigentümer selbst geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hat das 2020 endgültig geklärt. Ein entsprechender Beschluss wäre rechtlich unwirksam.
Was muss ich dokumentieren, um eine Klage zu gewinnen?
Sie brauchen konkrete, zeitlich präzise Nachweise: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art und Intensität der Störung. Nutzen Sie ein Protokoll oder eine App, die Schallpegel misst. Fotos von Geruchsquellen, Zeugenaussagen von Nachbarn und wiederholte Meldungen an den Verwalter zählen als Beweis. Vage Aussagen wie „es ist immer laut“ reichen nicht - Gerichte brauchen messbare Fakten.
Wie lange dauert eine Unterlassungsklage?
Im Durchschnitt dauert ein Verfahren 9 bis 18 Monate. Aber in mehr als der Hälfte der Fälle wird der Streit vor dem ersten Gerichtstermin beigelegt - oft schon nach einer schriftlichen Abmahnung. Der Beklagte zieht sich zurück, wenn er merkt, dass Sie ernst machen und die Beweise haben.
Kann ich die Kosten von der WEG erstattet bekommen?
Nein. Da die Klage individuell ist und nicht im Interesse der Gemeinschaft erfolgt, kann die WEG die Kosten nicht tragen. Sie müssen die Anwaltskosten selbst bezahlen. Es gibt keine Pflicht zur Kostenübernahme, auch wenn die Störung viele betrifft - es bleibt ein Einzelfall.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wenn Sie nichts tun, wird sich die Störung verfestigen. Der Täter merkt, dass er ungestört bleibt. Gleichzeitig sinkt der Wert Ihrer Wohnung - potenzielle Käufer fragen nach Lärm und Gerüchen. Langfristig wird es schwerer, die Störung zu bekämpfen, weil die Rechtsprechung nur bei anhaltenden, schwerwiegenden Fällen eingreift. Toleranz ist kein Recht - aber Untätigkeit ist eine Entscheidung, die Sie später bereuen können.
Kommentare
Steffen Jauch
Dezember 17, 2025Ich hab das letzte Jahr auch so einen Fall gehabt - jeden Abend ab 22 Uhr Bass aus der Wohnung darunter. Hab erst dokumentiert: Datum, Uhrzeit, dB-Werte mit der App gemessen. Dann Abmahnung über den Verwalter geschickt. Keine Reaktion. Dann Anwalt eingeschaltet. Vor Gericht war es dann nicht nötig - nach der zweiten Abmahnung war Schluss. Wichtig: Nicht emotional reagieren. Sachlich bleiben. Das zählt vor Gericht.
Und nein, die WEG kann nicht für dich klagen. Das hab ich auch gedacht, bis ich den BGH-Urteil gelesen hab. Jeder muss selbst handeln. Geile Info, danke für den Überblick!
Matthias Baumgartner
Dezember 18, 2025Das ist doch lächerlich. Wer so viel Aufhebens macht, soll doch umziehen. Kein Mensch lebt in einer Isolierkapsel. Ich hab neulich einen Nachbarn, der kocht jeden Tag Fisch. Riecht wie ein Fischerhafen. Und? Ich lüfte trotzdem. Leben heißt tolerieren.
Wenn du nicht kannst, solltest du nicht in einer WG wohnen. Punkt.
Edvard Ek
Dezember 19, 2025Es ist bemerkenswert, wie sehr die rechtliche Klarstellung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2020 in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht angekommen ist. Die Vorstellung, die Wohnungseigentümergemeinschaft könne als kollektive Instanz die individuellen Ansprüche auf Unterlassung von Lärm oder Geruch übernehmen, entspringt einer tief verwurzelten Missverständnis der Eigentumsverhältnisse im deutschen Recht. Die WEG ist kein Ordnungsamt, kein Polizeiorgan, keine Schlichtungsstelle. Sie ist ein Verwaltungskörper für Gemeinschaftseigentum, nicht für individuelle Nachbarschaftskonflikte.
Die von Ihnen erwähnte Muster-Wohnungsordnung von Haus & Grund ist ein wichtiger Meilenstein, denn sie ermöglicht eine präzise, normierte Grundlage für zukünftige Konflikte. Allerdings bleibt die Beweislast unverändert: Wer klagen will, muss messen, protokollieren, bezeugen. Ohne diese drei Säulen ist jede Klage ein Glücksspiel. Ich habe in meinem Wohnhaus eine Schallmessprotokoll-App eingeführt - alle Bewohner können sie nutzen. Es hat die Konflikte erheblich reduziert. Vielleicht ein Modell für andere?
Nick Weymiens
Dezember 21, 2025Ohne Philosophie ist alles nur Rechtsschablonen. Du denkst, du kämpfst gegen Lärm? Nein. Du kämpfst gegen die Verdrängung deiner eigenen Unzulänglichkeit. Wer sich von einem Fischgeruch gestört fühlt, hat wahrscheinlich nie gelernt, mit dem Leben umzugehen. Die WEG? Ein Symbol für die kollektive Flucht vor Verantwortung. Du willst nicht selbst handeln? Dann lebe eben nicht. Sei ein Geist im Haus, kein Mensch darin.
Und die DIN-Norm 4109-2? Eine weitere Illusion der Moderne. Man misst den Geruch, aber nicht die Seele, die darunter leidet. Wie viele Menschen haben schon verloren, weil sie zu sehr auf Zahlen vertrauten und nicht auf das, was wirklich zählt: die innere Ruhe?
Wirklich, du bist nicht betroffen. Du bist nur bequem.
Christian Seebold
Dezember 22, 2025HAHAHAHAHAHA. Ich hab das vor 3 Monaten auch erlebt. Nachbar unten hat jeden Abend um 23 Uhr sein Bass-System aufgedreht. Hab mir ne App runtergeladen, gemessen: 72 dB. Habe ne Abmahnung geschrieben, Verwalter hat das per Einschreiben zugestellt. Keine Reaktion.
Dann hab ich einfach ne Lautsprecher-Box auf den Flur gestellt und genau dieselbe Musik abgespielt. Ab 23 Uhr. 3 Tage lang.
Am vierten Tag hat er geklopft und gefragt, ob ich auch Probleme hätte. Ich hab gesagt: „Ja, aber ich hab’s jetzt auch verstanden.“
Seitdem ist Ruhe. Manchmal hilft’s, den Spieß umzudrehen. 😎
Ulrike Kok
Dezember 24, 2025Also ich find das mega wichtig was hier steht aber irgendwie wirds immer so kompliziert gemacht. Ich hab neulich ne Nachbarin gefragt ob sie mal leiser machen kann weil die Musik nachts so krass durch die Decke kommt und die hat gesagt klar sorry hab gar nicht gemerkt und seitdem ist alles gut. Manchmal reicht einfach ein nettes Gespräch. Keine Abmahnung. Kein Anwalt. Keine App. Nur Menschlichkeit. 🤷♀️
Und die WEG kann das wirklich nicht machen das ist echt krass wie viele das nicht wissen. Aber wenn man es weiß ist es ja klar. Danke für den klaren Text!
Duquet Jean-Marc
Dezember 25, 2025Ach ja, die WEG kann nichts tun. Klar. Weil ja alles individuell ist. Und wer ist dann der Schuldige? Der arme Nachbar mit dem Fisch? Oder du, der du dich nicht an die Natur anpasst? Die Gesellschaft hat dich kaputtgemacht. Du willst Frieden, aber du willst auch perfekte Stille. Du willst kein Geruch, kein Lärm, kein Leben. Du willst eine sterile Wohnung in einem sterilen Haus in einer sterilen Welt. Und dann wunderst du dich, dass du dich einsam fühlst?
Ich hab in Brüssel mal ne Wohnung gehabt, da hat jemand jeden Tag eine andere Musikrichtung gespielt. Reggae. Metal. Opera. Ich hab es geliebt. Das war Leben. Das war Menschlichkeit. Du bist nicht betroffen. Du bist nur verloren.
Christoph Schulz
Dezember 25, 2025Interessanter Beitrag. Hab’s gelesen, weil ich selbst betroffen bin. Habe bisher nichts unternommen, weil ich dachte, die WEG könnte helfen. Jetzt weiß ich, dass ich alleine handeln muss. Bin unsicher, wie ich anfangen soll. Dokumentation klingt logisch, aber ich hab keine Ahnung, wie man das richtig macht. Hat jemand eine Vorlage für so ein Protokoll? Vielleicht als PDF oder Excel-Datei? Wäre mega hilfreich.
Hans Martin Kern
Dezember 25, 2025So ein Text braucht man! 🙌 Ich hab vor 2 Monaten angefangen, die Geräusche mit meiner Handy-App zu messen und jeden Abend in eine Notiz geschrieben. Hab’s meinem Verwalter gezeigt. Der hat gesagt: „Das ist der beste Beweis, den ich je gesehen hab.“
Abmahnung kam, Nachbar hat sich entschuldigt, Musik jetzt nur noch bis 23 Uhr. Und nein, ich hab nicht gekämpft. Ich hab nur dokumentiert. Und das reicht. 🤝
WEG kann wirklich nichts. Aber du kannst was. Und das ist der Punkt. Danke für die klare Ansage!
Daisy Croes
Dezember 27, 2025YESSSS! Endlich mal jemand, der es sagt wie es ist! 💪 Ich hab vor einem Jahr mit einem Nachbarn gekämpft, der jeden Samstag um 20 Uhr seine Party mit 80 dB Bass abgehalten hat. Ich hab gedacht: „Ich geh jetzt einfach weg.“ Aber dann hab ich mich entschieden: Ich bleibe. Und ich kämpfe.
Ich hab nicht nur gemessen, ich hab auch Fotos von den Abfalltonnen gemacht, die er neben den Treppenhaus gestellt hat. Und ne Nachbarin hat eine Aussage unterschrieben. Dann Abmahnung. Und dann? Er hat sich verändert. Hat sogar eine Schallschutzmatte gekauft. Weil er gemerkt hat: Sie nehmen ihn ernst.
Das ist nicht Krieg. Das ist Selbstachtung. Und du hast das Recht, Ruhe zu haben. Nicht weil du empfindlich bist. Sondern weil du ein Mensch bist. 🌱
Christian Rathje
Dezember 28, 2025Ein sehr klarer und gut strukturierter Beitrag. Ich stimme voll zu: Die WEG ist kein Ersatz für persönliche Verantwortung. Viele Eigentümer hoffen, dass die Gemeinschaft ihre Probleme löst – aber das ist eine gefährliche Illusion. Der BGH hat es klar gesagt, und die Rechtsprechung ist eindeutig.
Ich habe in meiner WEG eine Arbeitsgruppe gegründet, die die Muster-Wohnungsordnung überarbeitet hat. Wir haben die Lärm- und Geruchsregeln konkretisiert – nicht als Verbot, sondern als Orientierungshilfe. Das hat die Kommunikation zwischen den Bewohnern deutlich verbessert. Es geht nicht um Kontrolle. Es geht um Verständnis.
Lukas Santos
Dezember 29, 2025Ich hab das vor 6 Monaten auch durchgemacht. Hatte einen Nachbarn, der jeden Abend mit dem Staubsauger durch die Wohnung gezogen ist – von 22 bis 23 Uhr. Ich hab’s dokumentiert, Verwalter informiert, Abmahnung geschickt. Keine Reaktion.
Dann hab ich ne kleine Anzeige in der Hauszeitung geschaltet: „Wer hat auch Probleme mit dem Staubsauger am Abend?“
3 Leute haben geantwortet. Gemeinsam haben wir eine Abmahnung verfasst. Der Typ hat sich sofort entschuldigt. Jetzt saugt er nur noch am Samstagmorgen.
Man muss nicht alleine kämpfen. Aber man muss anfangen. Und das hier hilft. Danke!
Clio Finnegan
Dezember 30, 2025Die Idee, dass Recht ein Instrument der Kontrolle sei, ist ein modernes Paradoxon. Wer Lärm als Verletzung begreift, hat die Harmonie des Lebens verloren. Der Fischgeruch – ist er nicht ein Zeichen der Kultur? Der Bass – ist er nicht die Pulsation des Alltags? Die WEG als Institution, die die individuelle Freiheit einschränkt – ist das nicht eine Form der Unterdrückung?
Vielleicht ist es nicht die Störung, die wir bekämpfen müssen. Sondern unsere eigene Unfähigkeit, zu akzeptieren, dass das Leben nie perfekt ist.
Schaeffer Allyn
Dezember 31, 2025Ich hab das alles schon gelesen. Und ich hab gedacht: „Cool, endlich mal was Praktisches.“
Dann hab ich’s meinem Nachbarn gezeigt. Der hat gesagt: „Du bist derjenige, der sich nicht anpasst.“
Jetzt hab ich keine Lust mehr. Ich hab 300 Euro für den Anwalt ausgegeben, nur um zu merken: Es ist egal. Die Welt dreht sich weiter. Ich werde nicht glücklicher, wenn ich klage. Ich werde nur ärgerlich.
Vielleicht sollte ich einfach wegziehen. Oder mich mit dem Fischgeruch versöhnen. 🤷♂️
Max Mustermann
Januar 1, 2026Das ist doch eine Falle von der Regierung und den Immobilienlobbyisten! 🚨 Die WEG soll nicht eingreifen? Klar! Weil sie dich kontrollieren wollen! Die DIN-Norm 4109-2? Die wird von der EU eingeführt, um dich zu überwachen! Jeder Schallpegel wird gemessen, jeder Geruch gespeichert – und du wirst in einer Datenbank gelistet! Du denkst, du kämpfst gegen Lärm? Nein. Du hilfst dabei, deine eigene Freiheit abzuschaffen!
Und die Abmahnung? Die ist der erste Schritt zur Überwachung. Ich hab’s gewusst. Ich hab’s gesagt. Aber niemand hat mir geglaubt. Jetzt sehen sie’s. 😏
georg hsieh
Januar 2, 2026Ich komme aus Taiwan und hab in Berlin gewohnt – mit 12 Nachbarn aus 8 Ländern. Jeder hat seine eigene Art zu kochen, zu hören, zu leben. Ich hab gelernt: Wenn du dich beschwerst, dann mit Respekt. Wenn du dokumentierst, dann mit Herz.
Ich hab mal ne kleine Tafel im Treppenhaus aufgehängt: „Was macht euch laut? Was macht euch ruhig?“
Die Antwort? Die meisten sagen: „Wenn man sich versteht, ist alles okay.“
Recht ist wichtig. Aber Menschlichkeit ist stärker. Danke für den klaren Text – er hilft, nicht nur zu klagen, sondern zu verstehen.
Désirée Schabl
Januar 3, 2026Es ist bedauerlich, dass in der heutigen Zeit immer noch so wenig Respekt für die Ordnung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen. Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, hat sich verpflichtet, die Interessen der Gemeinschaft zu wahren. Dass hier der Einzelne seine persönlichen Vorlieben über das Gemeinwohl stellt, ist nicht nur unangemessen – es ist eine Verletzung der vertraglichen und moralischen Pflichten, die mit dem Erwerb von Wohnungseigentum einhergehen.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch ethisch geboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit den Konsequenzen rechnen – und diese Konsequenzen dürfen nicht durch mangelnde Durchsetzung geschwächt werden.
Lukas Barth
Januar 4, 2026Ich hab das als WEG-Beauftragter mitgemacht – und ich sag euch: Die meisten Probleme lösen sich, wenn man die Leute einbezieht. Nicht mit Abmahnung. Sondern mit Gespräch. Wir haben ne „Lärm- und Geruchs-Initiative“ gestartet: Jeder kann anonym ein Formular ausfüllen. Wir sammeln die Meldungen, machen ne Zusammenfassung, und dann reden wir im Gemeinschaftsraum drüber.
Kein Anwalt. Kein Gericht. Keine Angst.
Und wisst ihr was? Die meisten Nachbarn wollen gar nicht stören. Sie wissen nur nicht, dass sie stören.
Dokumentation? Ja. Aber erst nachdem man gesprochen hat. Das ist der Schlüssel.
Steffen Jauch
Januar 5, 2026Ich hab gerade den Kommentar von @367 gelesen – das ist genau das, was ich auch mache. Wir haben in unserer WEG ne kleine Gruppe, die monatlich „Ruhe-Tage“ ausruft. Keine Partys, keine lauten Geräte. Einfach mal still sein. Und wisst ihr was? Die Leute lieben es. Es wird sogar zur Tradition. Manchmal reicht ein kleiner Impuls.
Und nein, ich hab nicht geklagt. Ich hab mitgeplant.
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