Schönheitsreparaturen für Mieter – was du wissen musst

Du ziehst ein, willst die Wohnung ordentlich hinterlassen und fragst dich, welche Arbeiten wirklich zu deinen Pflichten gehören? Das kann verwirrend sein, weil Mietverträge oft vage Formulierungen enthalten. Hier bekommst du klare Antworten, damit du weder zu viel ausgibst noch in Streit gerätst.

Welche Aufgaben zählen zu den Schönheitsreparaturen?

Grundsätzlich geht es um Dinge, die das Aussehen der Räume erhalten: Wände streichen, Böden reinigen, Türen lackieren und kleine Schäden ausbessern. Typisch sind:

  • Streichen oder Tapezieren von Wänden, wenn die Farbe stark abgenutzt ist.
  • Reparatur von Bohrlöchern, Rissen oder Nagellöchern.
  • Reinigung und ggf. Aufarbeitung von Fußböden – zum Beispiel Laminat leicht schleifen.
  • Schleifen und Lackieren von Innentüren, wenn die Oberfläche beschädigt ist.

Was nicht dazugehört, ist größere Renovierung wie neue Küchenarbeitsplatten oder das Ersetzen von Bodenbelägen, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht.

Wie sparst du Geld und bleibst rechtlich sicher?

Bevor du loslegst, mach einen Check: Schau dir den Übergabe‑Protokoll an und notiere, was bereits als Schaden gilt. Oft reicht eine einfache Reinigung aus – nicht jedes Stichchen ist reparaturpflichtig. Wenn du unsicher bist, hol dir ein schriftliches Angebot vom Vermieter ein.

DIY kann viel günstiger sein, solange du die richtigen Materialien nutzt. Für das Streichen reichen 2‑3 Liter Wandfarbe, ein Malerroller und ein paar Abdeckfolien. Achte darauf, dass du Farben wählst, die dem ursprünglichen Farbton nahekommen – das reduziert die Nachbearbeitung.

Willst du einen Profi beauftragen? Vergleiche mindestens drei Angebote und frage nach einer Aufschlüsselung, damit du verstehst, wofür du zahlst. Viele Handwerker bieten Pauschalpreise für gängige Schönheitsarbeiten, das macht die Kosten kalkulierbar.

Denke immer an ein Abschlussfoto: Sobald die Arbeiten fertig sind, fotografiere jede Wand und jeden Boden. Das schützen dich, falls der Vermieter später andere Schäden beantragen will.

Falls der Mietvertrag eine pauschale Klausel enthält („Mieter übernimmt sämtliche Schönheitsreparaturen bis zum Auszug“), prüfe, ob sie rechtlich wirksam ist. In vielen Fällen sind solche Klauseln zu breit und können angefochten werden.

Zusammengefasst: Notiere genau, was zu tun ist, mach einen Kostenvoranschlag, erledige kleine Aufgaben selbst und halte alles mit Fotos fest. So sparst du Geld, vermeidest Ärger und gehst sicher, dass du beim Auszug keine unangenehmen Nachzahlungen bekommst.

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8 September 2025