Schenkungssteuer: Was Sie über Steuerpflicht, Freibeträge und Ausnahmen wissen müssen

Wenn Sie jemandem etwas schenken – sei es Geld, ein Auto oder eine Wohnung – kann Schenkungssteuer, eine Steuer auf vermögenswerte Geschenke, die zwischen lebenden Personen übertragen werden. Auch bekannt als Vermögensübertragungssteuer, gilt sie nicht für jede Kleinigkeit, aber oft für große Transfers, die Sie nicht erwarten. In Deutschland wird sie nicht vom Beschenkten, sondern vom Empfänger gezahlt – und das ist ein häufiger Irrtum.

Die Freibeträge, die festgelegten Beträge, die steuerfrei bleiben, wenn Sie ein Geschenk erhalten sind unterschiedlich, je nach Beziehung. Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Ehepartner dürfen sich bis zu 500.000 Euro übertragen, ohne dass die Finanzbehörde einschreitet. Großeltern haben einen Freibetrag von 200.000 Euro pro Enkelkind. Diese Zahlen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren – danach beginnt ein neuer Freibetrag. Wer glaubt, dass nur Geld gemeint ist, irrt: Auch Immobilien, Aktien oder Wertgegenstände zählen. Ein Haus, das Sie an Ihr Kind verschenken, kann schnell den Freibetrag sprengen – und dann wird es teuer.

Die Erbschaftssteuer, die Steuer, die fällig wird, wenn jemand stirbt und sein Vermögen weitergibt ist nicht identisch mit der Schenkungssteuer, aber sie nutzt dieselben Freibeträge und Steuersätze. Viele nutzen das, um Steuern zu sparen: Sie schenken das Haus schon zu Lebzeiten – und sparen so später Tausende. Aber Achtung: Die Finanzämter prüfen genau, ob es sich um eine echte Schenkung handelt oder nur um eine versteckte Erbschaftsplanung. Wer ein Haus an das Kind überschreibt, aber weiter darin wohnt, riskiert eine Nachsteuer.

Es gibt Ausnahmen: Geschenke für den Lebensunterhalt, wie monatliche Geldüberweisungen, fallen nicht unter die Schenkungssteuer. Auch kleine Geschenke zu Geburtstagen oder Weihnachten – bis zu 1.000 Euro pro Jahr – sind steuerfrei. Aber: Wenn Sie Ihrem Kind 50.000 Euro für den Hauskauf geben, müssen Sie das anmelden. Die Anmeldung ist Pflicht, auch wenn kein Steuerbetrag fällig ist. Wer das ignoriert, riskiert einen Bußgeldbescheid.

Was viele nicht wissen: Die Schenkungssteuer wird nicht automatisch berechnet. Sie müssen selbst die Steuererklärung abgeben – und zwar innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung. Die Behörde meldet sich nicht. Viele vergessen das – und werden später überrascht. Die Steuerlast liegt zwischen 7 % und 50 %, je nach Betrag und Verwandtschaftsgrad. Ein Geschenk von 600.000 Euro an ein Kind kostet nach Abzug des Freibetrags rund 110.000 Euro Steuer – das ist kein kleiner Betrag.

Immer wieder tauchen Fragen auf: Kann ich das Geld auch in mehreren Schritten schenken? Ja – aber nur, wenn der zehnjährige Abstand eingehalten wird. Kann ich das Haus auf mehrere Kinder aufteilen? Ja – und das ist oft die klügste Lösung. Jedes Kind bekommt seinen eigenen Freibetrag. So bleibt das Geschenk steuerfrei. Wer hier nicht plant, zahlt unnötig.

Was Sie in den Beiträgen unten finden: konkrete Beispiele, wie man Schenkungen rechtssicher plant, welche Dokumente man braucht, wie man die Finanzbehörde nicht verärgert, und warum viele Immobilienkäufe durch Schenkungen günstiger werden als durch Kauf. Hier geht es nicht um Theorie – sondern um das, was in der Praxis wirklich funktioniert.

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27 November 2025