Immobilienwert bei Scheidung: Was Sie wissen müssen

Wenn eine Ehe endet, wird oft die Immobilie, ein zentrales gemeinsames Vermögensobjekt in einer Ehe zum größten Streitpunkt. Der Immobilienwert, der aktuelle Marktwert einer Wohnung oder eines Hauses entscheidet darüber, wer was bekommt – oder wie viel Ausgleich gezahlt werden muss. Er ist nicht einfach der Kaufpreis von vor zehn Jahren, sondern der Wert, den eine unabhängige Expertin oder ein Sachverständiger heute festlegt. Wer den Wert falsch einschätzt, verliert oft Tausende Euro – oder muss unnötig lange im Rechtsstreit hängen.

Der Immobilienbewertung, ein offizielles Gutachten, das den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie ermittelt ist dabei der entscheidende Schritt. Das Finanzamt verwendet oft einen anderen Wert als der Markt – den Grundsteuerwert, einen vom Finanzamt festgelegten, oft veralteten Wert für Steuerzwecke. Aber für die Scheidung zählt nur der tatsächliche Verkehrswert, also was ein Käufer heute bereit wäre zu zahlen. Wer das nicht weiß, akzeptiert fälschlicherweise einen zu hohen Wert und zahlt mehr Ausgleich als nötig. Ein Gegengutachten, ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes, fundiertes Gutachten zur Wertfeststellung kann hier helfen, den Wert nach unten zu korrigieren – wie in mehreren Fällen in München bereits erfolgreich getan.

Ob Sie in Gütergemeinschaft oder Trennung der Vermögensmassen leben, spielt eine Rolle. Aber der Immobilienwert bleibt der Schlüssel. Und er wird nicht vom Ehepartner bestimmt, der die Wohnung bewohnt, sondern von einem neutralen Experten. Die Rechnung ist einfach: Wert der Immobilie minus Hypothek = verfügbares Vermögen. Die Hälfte davon geht an den anderen Ehepartner – es sei denn, es gibt einen anderen Vertrag. Aber viele wissen nicht, dass sie diesen Wert anfechten können. Und dass es dafür nicht teuer sein muss. In den Beiträgen unten finden Sie konkrete Schritte, wie Sie einen falschen Wert erfolgreich in Frage stellen, welche Unterlagen Sie brauchen, und warum ein Gutachten oft günstiger ist als ein langwieriger Prozess.

Immobilienwert bei Scheidung: So wird der Marktwert ermittelt und fair aufgeteilt

Bei Scheidung zählt der aktuelle Verkehrswert der Immobilie, nicht der Kaufpreis. Erfahre, wie ein Gutachten erstellt wird, wie der Zugewinnausgleich berechnet wird und welches Gutachten du brauchst - Kurzgutachten oder gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten.

3 November 2025