DSGVO Fotos: Was Sie über Fotografie und Datenschutz wissen müssen

Wenn Sie ein DSGVO Fotos, Fotos von Personen, die unter die Datenschutz-Grundverordnung fallen. Auch bekannt als Bildrechte nach DSGVO, gelten sie nicht nur für Social Media – sondern auch für Fotos von Kunden, Baustellen oder Innentüren, die Sie für Ihre Website oder Werbung nutzen. Viele Handwerker denken, dass Fotos von Häusern oder Türen kein Problem sind. Doch wenn jemand darauf zu sehen ist – selbst im Hintergrund – wird es rechtlich komplex.

Die personenbezogene Daten, Informationen, die eine identifizierbare Person betreffen, einschließlich Abbildungen umfassen auch Gesichter, Stimmen oder sogar einzigartige Merkmale wie Tattoos oder Gangart. Selbst wenn Sie nur ein Fenster fotografieren, aber die Person dahinter erkennbar ist, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Das gilt für Datenschutz Fotos, die im Kontext von Werbung, Online-Portfolios oder Kundenreferenzen verwendet werden. Ein Foto von einer neu eingebauten Innentür von Tischlerei Twee – mit dem Kunden, der daneben steht – ist kein einfaches Schnappschuss. Es ist ein rechtliches Dokument.

Sie brauchen keine Einwilligung, wenn das Foto nur für private Zwecke genutzt wird. Aber sobald Sie es auf Ihrer Website, in einer Broschüre oder auf Instagram zeigen, um Ihre Arbeit zu bewerben, ist die Zustimmung des Abgebildeten Pflicht. Und das gilt auch für Mitarbeiter, Lieferanten oder Nachbarn, die zufällig im Bild landen. Keine Ausnahme. Kein "war doch nur kurz im Hintergrund". Die DSGVO kennt keine Grauzonen hier.

Was viele nicht wissen: Auch anonymisierte Fotos können problematisch sein. Wenn jemand durch Kleidung, Haarfarbe oder Umgebung eindeutig identifizierbar ist – etwa durch ein spezifisches Möbelstück, das nur in diesem Haus steht – bleibt die Person erkennbar. Das reicht für eine Verletzung. Die Lösung? Entweder die Person schriftlich um Erlaubnis bitten – oder das Gesicht, den Körper, die Kennzeichen unscharf machen. Aber nur, wenn es wirklich nicht mehr identifizierbar ist. Ein unscharfes Gesicht mit einem einzigartigen Tätowierungsmuster? Noch immer ein Risiko.

Im Handwerk ist das besonders relevant. Sie fotografieren eine Türe, die Sie gebaut haben – und daneben steht Ihr Kunde, der stolz lächelt. Das ist perfekt für Ihre Website. Aber nur, wenn er unterschrieben hat, dass er damit einverstanden ist. Ohne Zustimmung riskieren Sie Abmahnungen, Bußgelder – und den Ruf. Einige Kunden wissen nicht, dass sie das Recht haben, die Veröffentlichung zu verweigern. Andere denken, sie müssen zustimmen, weil sie den Auftrag bezahlt haben. Beides ist falsch. Die Zustimmung muss freiwillig, spezifisch und schriftlich erfolgen.

Was Sie jetzt tun können: Sammeln Sie eine einfache Einwilligungserklärung für Fotos. Einfach, klar, in deutscher Sprache. Kein juristischer Kauderwelsch. Nur: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Bild auf der Website von Tischlerei Twee verwendet wird, um Ihre Handwerksleistungen zu zeigen. Ich habe das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Unterschrift. Datum. Und schon haben Sie einen sicheren Weg.

Die DSGVO ist kein Feind der Fotografie. Sie ist ein Rahmen, der klarmacht: Menschen haben Rechte – auch auf ihrem eigenen Bild. Wer das versteht, baut Vertrauen auf. Wer es ignoriert, riskiert mehr als nur Ärger. In der Handwerksbranche, wo Reputation alles ist, ist das kein Spiel. Die Fotos, die Sie veröffentlichen, zeigen nicht nur Ihre Arbeit. Sie zeigen auch, wie Sie mit Menschen umgehen.

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6 November 2025