Renovierungsklausel: Was Sie über Vertragsklauseln bei Sanierungen wissen müssen

Eine Renovierungsklausel, eine vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Auch bekannt als Schönheitsreparaturklausel, ist sie ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter – besonders wenn es um Kosten, Fristen und Pflichten geht. Viele Mieter glauben, sie müssten die Wohnung nach jedem Umzug wie neu machen. Das ist falsch. Die Gesetze in Deutschland schützen Mieter genau davor.

Die Renovierungsklausel ist nur dann rechtlich bindend, wenn sie klar, fair und zeitlich begrenzt formuliert ist. Ein pauschaler Verweis auf "Renovierung bei Auszug" reicht nicht. Ein Vermieter kann nicht einfach verlangen, dass Sie Wände neu streichen, Fußböden erneuern oder Badezimmer modernisieren – es sei denn, diese Arbeiten sind wirklich notwendig, weil die Wohnung in einem schlechten Zustand ist. Und selbst dann: Sie zahlen nur, wenn der Schaden auf Ihre Nutzung zurückgeht. Ein 15-jähriger Teppichboden, den Sie nicht selbst verlegt haben, muss nicht ersetzt werden. Das ist kein Mieterschaden, das ist Alter.

Was viele nicht wissen: Die Sanierungskosten für größere Maßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung oder Heizungsmodernisierung fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Vermieters. Hier gilt: Wer die Immobilie besitzt, trägt auch die Kosten für wesentliche Instandhaltung. Eine Renovierungsklausel kann Sie nicht davon befreien, dass Ihr Vermieter die Wohnung energetisch sanieren muss – egal was der Vertrag sagt. Und wenn er das tut, dürfen Sie nicht einfach abziehen und gehen. Sie haben Anspruch auf Mietminderung, wenn die Baustelle Ihre Lebensqualität beeinträchtigt. Auch das steht im Gesetz.

Die Mieterrechte sind klar: Sie müssen nur das wiederherstellen, was Sie selbst beschädigt haben. Keine Farbe, keine Tapete, kein Boden – es sei denn, Sie haben ihn mit dem Stuhl zerkratzt oder die Wand mit Nägeln beschädigt. Ein Vermieter, der Ihnen eine Renovierungsklausel vorlegt, die Ihnen vorschreibt, alle fünf Jahre alles neu zu machen, handelt rechtswidrig. Gerichte haben das mehrfach bestätigt. Die Vermieterpflichten sind dagegen weitreichend: Sie müssen die Wohnung bewohnbar halten, Heizung und Wasser funktionieren lassen, und bei größeren Schäden handeln – nicht Sie.

Was Sie wirklich brauchen, ist kein perfekter Zustand bei Auszug – sondern eine ordentliche Übergabeprotokoll mit Fotos. Denn wer beweist, dass die Wohnung in einem schlechten Zustand war, bevor Sie einzogen? Nicht Sie. Der Vermieter. Und wenn er das nicht kann, muss er die Kosten für die "Renovierung" selbst tragen. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie Sie solche Klauseln prüfen, wie Sie mit einem falschen Abrechnungsversuch umgehen, und was Sie tun müssen, wenn Ihr Vermieter trotzdem Druck macht. Es geht nicht um Perfektion. Es geht um Recht.

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17 November 2025