Mängelprotokoll: Was Sie bei Bau- und Renovierungsarbeiten unbedingt dokumentieren müssen

Ein Mängelprotokoll, ein schriftliches Verzeichnis aller sichtbaren und versteckten Mängel bei einer Immobilienübergabe oder nach Bauarbeiten. Auch bekannt als Bauprotokoll, ist es der entscheidende Schutz, wenn es um Ansprüche, Garantien oder Kautionsrückzahlungen geht. Ohne ein ordentliches Mängelprotokoll verlieren Sie Ihre Rechte – und das, obwohl es nur ein paar Stunden Arbeit kostet.

Es geht nicht um Kleinigkeiten wie einen kratzigen Türgriff. Es geht um Rückstauschutz, die technische Absicherung gegen Abwasserrückstau in Kellern, die nicht funktioniert, oder um Fassadenschäden, Risse, feuchte Stellen oder abgefallener Putz, die zu teuren Folgeschäden führen. Oder um barrierefreie Türen, die nicht den DIN 18040-Normen entsprechen und für Rollstuhlfahrer unpassierbar sind. Diese Mängel sind nicht nur ärgerlich – sie sind rechtlich relevant. Wer sie nicht dokumentiert, zahlt später selbst.

Ein gutes Mängelprotokoll ist präzise, datiert und mit Fotos belegt. Es nennt den genauen Ort, die Art des Schadens und – wenn möglich – die vermutliche Ursache. Kein "Die Wand ist schlecht". Sondern: "In der Küche, links neben der Spüle, 30 cm breiter Putzabriss, sichtbare Feuchtigkeit, vermutlich durch undichte Fensterdichtung." Das ist der Unterschied zwischen einem leeren Blatt Papier und einem rechtssicheren Beweis. Und genau das finden Sie in den Beiträgen unten: konkrete Anleitungen, wie Sie Mängel erkennen, richtig beschreiben und dokumentieren – von der Fensterbank bis zur Brandschutztür. Hier geht es nicht um Theorie. Hier geht es darum, dass Sie nicht als Dummkopf dastehen, wenn es aufs Geld ankommt.

Mängelprotokoll bei Immobilienübergabe: So erstellen Sie ein rechtssicheres Dokument mit Muster

Ein Mängelprotokoll bei Immobilienübergabe schützt Sie vor unberechtigten Schadensersatzforderungen. Erfahren Sie, was in einem rechtssicheren Protokoll stehen muss, wie Sie es richtig erstellen und welche Fehler Sie vermeiden müssen.

26 November 2025