Abstandsflächen berechnen: So vermeiden Sie baurechtliche Fehler

Wenn Sie ein Haus bauen, erweitern oder umbauen, müssen Sie Abstandsflächen, die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Ihrem Bauwerk und den Grundstücksgrenzen oder Nachbargebäuden. Auch bekannt als Bauabstände, sind sie kein Vorschlag – sie sind gesetzlich verbindlich. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur einen Baustopp, sondern auch Zwangsrückbau, Geldstrafen oder teure Nachbarklagen. In Deutschland regeln die Landesbauordnungen, wie groß diese Flächen sein müssen – und die Regeln variieren von Bundesland zu Bundesland.

Abstandsflächen hängen von mehreren Faktoren ab: Wie hoch wird Ihr Gebäude? Ist es ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Steht es direkt an der Grundstücksgrenze oder in einer bebauten Zone? In München müssen Sie beispielsweise bei einem zweigeschossigen Haus mindestens 3 Meter Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze einhalten – wenn das Gebäude nicht höher als 7 Meter ist. Bei höheren Gebäuden wird es komplexer: Dann gelten andere Regeln für die Gebäudehöhe, die Dachneigung und sogar die Art der Nutzung. Auch die Nachbarbebauung spielt eine Rolle: Wenn das Nachbargrundstück bereits bebaut ist, dürfen Sie oft weniger Abstand einhalten als bei unbebauten Flächen. Aber: Das gilt nur, wenn die Nachbarbebauung rechtlich zulässig ist. Ein illegal gebautes Haus zählt nicht als Vorbild.

Was viele nicht wissen: Abstandsflächen gelten nicht nur für das Hauptgebäude. Auch Carports, Garagen, Terrassenüberdachungen oder große Gartenlauben müssen die Abstandsregeln einhalten. Und wer glaubt, eine Genehmigung zu bekommen, weil der Nachbar zustimmt, liegt falsch. Ein Nachbar kann nicht per Unterschrift die Bauordnung außer Kraft setzen. Nur der Bauamt prüft, ob alles rechtskonform ist – und das geschieht oft erst nach Baubeginn, wenn es zu spät ist.

Die meisten Fehler passieren bei der Planung. Wer sich nur auf die Angaben des Architekten verlässt, ohne die lokale Bauordnung selbst nachzuschlagen, läuft Gefahr, auf falschen Informationen zu bauen. In Bayern ist die Regelung anders als in Baden-Württemberg. In Wien gelten andere Werte als in Salzburg. Es gibt keine einheitliche Regel für ganz Deutschland – nur die jeweilige Landesbauordnung zählt. Und die finden Sie online, meist als PDF auf der Website Ihres Gemeindeamts oder Landesbauamts. Holen Sie sich die aktuelle Fassung – nicht die von 2018.

Ein weiterer häufiger Fehler: Die Abstandsflächen werden vom Gebäude aus gemessen – nicht von der Dachkante, nicht von der Terrasse, nicht von einem Zaun. Es ist die senkrechte Projektion des Gebäudes auf den Boden, die zählt. Wenn Ihr Dach überstand, zählt nur der Punkt, wo es auf den Boden trifft. Das bedeutet: Ein überdachter Eingang, der 50 Zentimeter über die Grundstücksgrenze ragt, verletzt die Abstandsregel – selbst wenn er nur aus Glas und Stahl besteht.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Bauamt nach. Viele Gemeinden bieten kostenlose Vorabprüfung an – oft als schriftliche Stellungnahme. Das kostet ein paar Euro, spart aber Tausende an späteren Kosten. Und wenn Sie einen Handwerker beauftragen, stellen Sie die Frage direkt: "Haben Sie schon mal ein Projekt mit Abstandsflächen in dieser Gegend gemacht?" Wer keine konkrete Antwort hat, sollte nicht bauen.

In der folgenden Sammlung finden Sie praktische Beiträge, die zeigen, wie Abstandsflächen in der Realität wirken – von Bauanträgen über Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Lösungen, die rechtssicher und baulich sinnvoll sind. Hier geht es nicht um Theorie. Hier geht es um das, was wirklich zählt, wenn der Bagger kommt.

Abstandsflächen beim Bauen berechnen: Formel, Bundesländer-Vergleich und praktische Beispiele

So berechnen Sie Abstandsflächen beim Bauen korrekt - mit Formel, Bundesländer-Vergleich und echten Beispielen. Erfahren Sie, wie viel Abstand Sie brauchen und wie Sie teure Fehler vermeiden.

15 November 2025